Rechtsverbindlicher Bodenschutz in der EU?!

Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament im April für die Entschließung zum Bodenschutz gestimmt. Kommt jetzt die verbindliche europäische Bodenrahmenrichtlinie?

Das Europäische Bodenbündnis begrüßt die Entwicklungen ausdrücklich. Der Klimawandel, die Bodenerosion, die Wüstenbildung, der Humusverlust, die Flächeninanspruchnahme und die Bodenversiegelung, der Schutz von „guten“ Böden für die Ernährungssicherheit sowie die Biodiversität sind europäische Themen, die auch auf europäischer Ebene zu diskutieren und zu lösen sind. Hierzu gehören auch einheitliche Beurteilungsstandards, denn die Schadstoffe in Böden haben auf alle Menschen die gleichen gesundheitlichen Auswirkungen.

Die Diskussion um einen verbindlichen europaweiten Rechtsrahmen für den Schutz von Böden gärt in der EU schon seit Jahren. Bereits 2006 unterbreitete die EU-Kommission einen ersten Vorschlag einer Bodenschutzrahmenrichtlinie. Dieser wurde von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Österreich blockiert und schließlich 2014 offiziell zurückgezogen.

Die aktuelle Resolution wurde hingegen mit großer Mehrheit von 605 Ja-Stimmen, 55 Nein-Stimmen und 41 Enthaltungen angenommen (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. April 2021 zum Bodenschutz (2021/2548(RSP), Zusammenfassung). Der Weg hin zu einem verbindlichen Rechtsrahmen dürfte dennoch steinig werden. Viele EU-Mitgliedstaaten sind skeptisch gegenüber Umweltvorschriften aus Brüssel und fürchten Überregulierung und den Verlust von Souveränität.

Das Europäische Bodenbündnis begrüßt die Bestrebungen für einen einheitlichen europäischen Bodenschutz mit einem eigenem Positionspapier und unterstützt ein gemeinsames Forderungspapier verschiedener Umweltorganisationen.