Bodenschutz in der EU - Deutscher Bundestag - 01.12.2011
Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 1. Dezember Anträge der Linksfraktion (17/7024) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/3855) zum Bodenschutz in der EU ohne vorherige abschließende Aussprache abgelehnt.
Die Linke hatte die Bundesregierung aufgefordert, in der EU ein Zeichen für die Bereitschaft zur Wiederaufnahme von Verhandlungen über die EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie zu setzen. Unter anderem sollte sich die Regierung für eine Verpflichtung zum Bodenschutz und für die Berücksichtigung der Klimaschutzfunktion von Böden stark machen.[1]
Die Grünen hatten die Regierung aufgefordert, ihre "Blockadehaltung" bei der Schaffung eines umfassenden europäischen Bodenschutzrechts aufzugeben und sich für die Wiederaufnahme der Verhandlungen über die Rahmenrichtlinie einzusetzen, in der verbindliche Zielvorgaben und Bodenschutzstandards festgelegt werden sollten.[2]
[1]
dip.bundestag.de/btd/17/070/1707024.pdf
[2]
dip.bundestag.de/btd/17/038/1703855.pdf
Quelle: ELSA e. V.




