European Green Deal

Der im November 2019 von der EU-Kommission vorgelegte neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft fordert nachhaltigere Produktionsprozesse, langlebigere Produkte und sauberes Recycling sowie einen nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen zu fördern. Direkt berücksichtigt ist das Schutzgut Boden unter Punkt 3.6. Construction and buildings. Dort wird gefordert Initiativen zu unterstützen, die auf die Reduzierung von Bodenversiegelung, die Rekultivierung von aufgegebenen und kontaminierten Tagebaustätten und die Steigerung der sicheren und nachhaltigen Nutzung von entnommenen Böden abzielen. Der Aktionsplan ist ein Baustein des Green Deals.