Mitglieder

Das Bodenbündnis unterscheidet zwischen zwei Formen der Mitgliedschaft:

Ordentliche Mitgliedschaft

Alle europäischen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie vergleichbare Gebietskörperschaften können ordentliche Mitglieder im Bodenbündnis werden. Sie haben Informations- und Teilnahmerechte an den Aktivitäten des Vereins und ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

Hier finden Sie eine Auflistung der ordentlichen Mitglieder 

Assoziierte Mitgliedschaft

Darüber hinaus besteht für alle anderen juristischen und natürlichen Personen die Möglichkeit, als assoziiertes Mitglied dem Verein beizutreten. Sie erhalten Informations- und Teilnahmerechte an den Aktivitäten des Vereins sowie Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht.

Hier finden Sie eine Auflistung der assoziierten Mitglieder