Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung 2015 in Wagenfeld (D)

Die Mitgliederversammlung tagt einmal im Jahr und ist für alle Angelegenheiten zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung dem Vorstand zugewiesen worden sind. In Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Vorstandes fallen, kann die Mitgliederversammlung Empfehlungen an den Vorstand beschließen.

Der Vorstand kann seinerseits in Angelegenheiten seines Zuständigkeitsbereiches die Meinung der Mitgliederversammlung einholen.

In der Mitgliederversammlung hat jedes stimmberechtigte Mitglied eine Stimme.