Mitglieder
Das Bodenbündnis unterscheidet zwischen zwei Formen der Mitgliedschaft:
Ordentliche Mitgliedschaft
Alle europäischen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie vergleichbare Gebietskörperschaften können ordentliche Mitglieder im Bodenbündnis werden. Sie haben Informations- und Teilnahmerechte an den Aktivitäten des Vereins und ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Hier finden Sie eine Auflistung der ordentlichen Mitglieder
Assoziierte Mitgliedschaft
Darüber hinaus besteht für alle anderen juristischen und natürlichen Personen die Möglichkeit, als assoziiertes Mitglied dem Verein beizutreten. Sie erhalten Informations- und Teilnahmerechte an den Aktivitäten des Vereins sowie Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht.